Abholung:
Die Abholung der Maschine erfolgt nach Absprache ab KW13 oder KW14.
Die Abholung stellt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine vertragliche Hauptpflicht dar. Wird die gekaufte Position nicht innerhalb der angegebenen Abholzeiten abgeholt, behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15,00 € je Tag, um den die Abholfrist überschritten wird, geltend zu machen. Wir verweisen insoweit auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer ist für den kompletten Abbau, die Verladung und den Transport der gekauften Positionen selbst verantwortlich.
Standort:
13629 Berlin