Eine Firmenauflösung ist für jeden Unternehmer ein bedeutender Schritt, der gut durchdacht und professionell begleitet werden sollte. Unabhängig davon, ob die Auflösung freiwillig erfolgt oder durch wirtschaftliche Zwänge wie eine Insolvenz notwendig wird:
02/05/2025 Auktionen
Ein strukturierter Ablauf ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden, Vermögenswerte zu sichern und den Betrieb geordnet zu beenden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Schritte Unternehmer unbedingt beachten sollten und warum professionelle Unterstützung den Unterschied ausmacht.
Der erste Schritt ist der formelle Beschluss zur Auflösung des Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder einer UG erfolgt dies durch Gesellschafterbeschluss. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet und beim Handelsregister angemeldet werden.
Wichtig: Ohne ordnungsgemäßen Auflösungsbeschluss drohen rechtliche Unsicherheiten und Verzögerungen im weiteren Ablauf.
Im Anschluss müssen Liquidatoren benannt werden, die die Abwicklung der Gesellschaft übernehmen. Häufig sind dies die bisherigen Geschäftsführer. Ihre Aufgabe: Schulden begleichen, Vermögen verwerten und verbleibende Werte an die Gesellschafter ausschütten.
Vor Beginn der eigentlichen Abwicklung ist eine Liquidationsbilanz erforderlich. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und dokumentiert die aktuelle Vermögenslage. Steuerberater sollten hier unbedingt eingebunden werden, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Offizielle Bekanntmachungen zur Firmenauflösung sind vorgeschrieben. Dazu zählen:
Eine offene Kommunikation bewahrt das Unternehmensimage und beugt späteren Missverständnissen vor.
Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände und sonstige Betriebsgegenstände sollten professionell verwertet werden, um Erlöse zu maximieren. Hier bieten sich Auktionen, gezielte Versteigerungen oder der direkte Ankauf durch spezialisierte Dienstleister an.
AssetOrb unterstützt Unternehmen dabei, Vermögenswerte marktgerecht zu bewerten und effizient zu veräußern.
Nicht verwertbare Gegenstände müssen fachgerecht entsorgt werden. Besonders bei Industrieanlagen und Spezialmaschinen gelten strenge Umweltauflagen. Eine professionelle Entrümpelung sorgt für Ordnung und vermeidet Zusatzkosten durch unvorhergesehene Entsorgungsprobleme.
Alle offenen Verbindlichkeiten müssen bedient werden. Dazu zählen Kredite, Lieferantenrechnungen und Steuerforderungen. Auch laufende Mietverträge oder Leasingvereinbarungen müssen ordentlich beendet werden.
Hinweis: Im Insolvenzfall übernimmt der Insolvenzverwalter die Abwicklung. Eine frühzeitige Abstimmung mit Fachleuten verhindert persönliche Haftungsrisiken.
Erst wenn alle Vermögenswerte verwertet, alle Schulden beglichen und eventuelle Restguthaben verteilt sind, kann die Firma offiziell gelöscht werden. Die Anmeldung zur Löschung erfolgt über einen Notar beim Handelsregister.
Eine Firmenauflösung besteht aus weit mehr als nur organisatorischen Aufgaben. Fehler in der rechtlichen Abwicklung, unsachgemäße Entsorgung oder schlechte Vermögensverwertung können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
AssetOrb bietet: