Digitale Vermögenswerte wie Softwarelizenzen, digitale Plattformkonten, Datenbanken oder gespeicherte Inhalte spielen in Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle. Doch was passiert mit diesen sogenannten "digitalen Assets", wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird?
06/05/2025 Auktionen, Insolvenz
Der folgende Beitrag bietet einen praxisnahen Überblick für Unternehmer, Gläubiger, Insolvenzverwalter und Berater.
Zu den digitalen Assets zählen alle immateriellen Vermögenswerte, die elektronisch gespeichert, genutzt oder gehandelt werden können. Beispiele:
Diese Assets besitzen in vielen Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Entsprechend wichtig ist eine klare insolvenzrechtliche Einordnung.
Grundsätzlich gilt: Alle verwertbaren digitalen Assets, die dem Schuldner zuzurechnen sind, gehören zur Insolvenzmasse. Dazu zählen insbesondere:
Nicht zur Insolvenzmasse gehören dagegen persönlich gebundene Rechte oder unübertragbare Lizenzen.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das gesamte Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwerten und zu verteilen. Dazu gehören auch digitale Assets, sofern:
Wichtig: Wer Assets auf Plattformen verwahrt, muss oft mit der Herausgabe kooperieren, um Verwertung zu ermöglichen. Das gilt auch für Konten bei Kryptobörsen – mehr dazu im separaten Artikel zu Kryptowährungen.
Gläubiger oder Kunden, die nicht der Schuldner, sondern wirtschaftlich Berechtigte eines digitalen Assets sind, können ein Aussonderungsrecht geltend machen.
Das ist möglich, wenn:
Beispiel: Ein Kunde hat Daten oder Software auf einem SaaS-Konto gespeichert, das auf seinen Namen läuft. In diesem Fall kann er unter Berufung auf § 47 InsO eine Aussonderung verlangen.
Ein zunehmendes Problem in der Praxis: Der Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff auf die digitalen Assets, da Zugangsdaten fehlen oder der Schuldner nicht kooperiert.
Empfohlene Schritte:
Hinweis: Der Schuldner ist verpflichtet, alle Vermögenswerte offenzulegen. Verweigert er die Herausgabe von Passwörtern oder Private-Keys, kann das strafrechtliche Folgen haben.
Die wirtschaftliche Verwertung digitaler Assets erfordert Erfahrung. Mögliche Verwertungswege:
Achtung: Lizenzen sind oft an bestimmte Verträge, Hardware oder Nutzer gebunden. Hier ist die Prüfung der Übertragbarkeit zentral.
Doch was passiert bei der Insolvenz eines Plattformbetreibers, SaaS-Dienstleisters oder Hosting-Partners?
Für Kunden solcher Anbieter gelten eigene Risiken:
Empfehlung: Unternehmen sollten regelmäßig einen "Insolvenz-Check" ihrer digitalen Infrastruktur durchführen und kritisch prüfen:
Digitale Vermögenswerte sind aus der Unternehmenspraxis nicht mehr wegzudenken. Doch im Insolvenzfall wird oft deutlich, wie unklar Verantwortlichkeiten, Besitzverhältnisse und technische Zugriffsmöglichkeiten geregelt sind.
Unsere Empfehlung:
Wer seine digitalen Werte strukturiert verwaltet, erhöht nicht nur den Verwertungserlös im Ernstfall, sondern reduziert auch rechtliche Risiken.