Im Mietrückstand bei Gewerbeimmobilien: Was nun?

Im Mietrückstand bei Gewerbeimmobilien: Was nun?

Gewerblich genutzte Immobilien sind für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur. Doch sobald finanzielle Engpässe auftreten, können Mietrückstände schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Wer frühzeitig reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann Konflikte vermeiden und tragfähige Lösungen entwickeln.


27/10/2023     Industrie, Insolvenz

Rechtliche Grundlagen: Was gilt bei Zahlungsverzug im Gewerbemietrecht?

Ein klarer Blick auf das Gesetz ist unerlässlich, um im Fall von Mietrückständen rechtssicher handeln zu können. Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich in entscheidenden Punkten vom Wohnraummietrecht.

Keine Schonfrist bei fristloser Kündigung

Im Unterschied zum Wohnraummietrecht gibt es für Gewerbemieter keine gesetzliche Schonfrist, um eine fristlose Kündigung nachträglich durch Zahlung zu heilen. Ein Rückstand in Höhe von mindestens einer Monatsmiete kann bereits zur fristlosen Kündigung berechtigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB). Bei geringeren Rückständen kommt es auf die konkreten Umstände an – pauschale Aussagen sind hier unzulässig.

Regelungen im Mietvertrag

Zusätzlich zum Gesetz sind die Vereinbarungen im Mietvertrag entscheidend. Hier finden sich häufig Regelungen zu Zahlungsfristen, Verzugszinsen oder Mahnverfahren. Ein detaillierter Blick auf den Vertrag lohnt sich – insbesondere im Krisenfall.

Was tun, wenn Mietrückstände auftreten?

Je schneller Sie auf ausbleibende Zahlungen reagieren, desto größer ist die Chance, das Mietverhältnis stabil zu halten. Kommunikation ist dabei der Schlüssel.

Den Dialog mit dem Vermieter suchen

Offenheit schafft Vertrauen. Informieren Sie den Vermieter frühzeitig über Ihre Situation. In vielen Fällen lassen sich einvernehmliche Lösungen finden, bevor rechtliche Schritte notwendig werden.

Liquiditätslage realistisch bewerten

Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Nur wer die eigene Zahlungsfähigkeit kennt, kann belastbare Vorschläge zur Regulierung unterbreiten.

Praktische Lösungsansätze: Rückstände vermeiden oder abbauen

Wenn Mietrückstände bereits bestehen, bieten sich verschiedene Optionen an, um eine Eskalation zu verhindern. Entscheidend ist, dass beide Seiten an einer Lösung interessiert sind.

Ratenzahlung vereinbaren

Eine individuell abgestimmte Ratenzahlung kann helfen, Zahlungsrückstände schrittweise abzubauen. Wichtig: Vereinbaren Sie schriftlich klare Konditionen – inklusive Laufzeit, Zinssatz und Fälligkeiten.

Stundung der Miete beantragen

Ist eine sofortige Zahlung nicht möglich, kann eine Stundung sinnvoll sein. Der Vermieter verschiebt dabei die Fälligkeit der Miete – eine vertrauensbildende Maßnahme, die jedoch gut begründet werden sollte.

Risiken im Insolvenzfall beachten

Vereinbarungen über gestundete oder gestreckte Zahlungen können im Insolvenzfall problematisch sein. Das Risiko einer Anfechtung nach § 133 InsO sollte im Vorfeld juristisch geprüft werden.

Wenn keine Einigung gelingt: Mögliche rechtliche Schritte

Bleibt eine Einigung aus, bleibt dem Vermieter oft nur der Weg über das Gericht. Für den Mieter bedeutet das in der Regel zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Aufwand.

Mahnbescheid und Klage

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist oft der erste Schritt. Wird nicht gezahlt, kann daraus ein vollstreckbarer Titel entstehen, der langfristige Konsequenzen hat.

Fristlose Kündigung und Räumungsklage

Im Gewerbemietrecht kann bereits ein einmaliger Zahlungsrückstand zur Kündigung führen. Eine nachträgliche Zahlung hebt die Kündigung in der Regel nicht auf. Im Extremfall folgt die Räumung.

Das Vermieterpfandrecht: Ein oft unterschätztes Instrument

Nach § 562 BGB kann der Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht an beweglichen Sachen des Mieters geltend machen, die sich in den gemieteten Räumen befinden. Voraussetzung: Die Gegenstände dienen dem Geschäftsbetrieb.

Ob und wie dieses Pfandrecht praktisch durchgesetzt werden kann, hängt stark von der Beweislage und den Besitzverhältnissen ab. Fachliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen.

Externe Unterstützung: Wann professionelle Beratung sinnvoll ist

Je komplexer die Situation, desto wichtiger wird fachliche Begleitung. Das gilt insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder juristischen Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt für Gewerbemietrecht

Ein spezialisierter Anwalt kennt nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung. So lassen sich rechtliche Risiken fundiert einschätzen.

Finanz- oder Restrukturierungsberatung

Gerade in Krisensituationen hilft eine unabhängige Analyse. Ziel ist es, tragfähige Konzepte zur Stabilisierung der finanziellen Situation zu entwickeln.

Langfristig denken: Mietrückstände vermeiden durch Prävention

Die beste Strategie gegen Mietrückstände ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein strukturiertes Finanzmanagement bildet dabei das Fundament.

Liquiditätsplanung und Rücklagen

Regelmäßige Planrechnungen und ein solider Notfallfonds helfen, kurzfristige Engpässe abzufangen. So bleiben Sie zahlungsfähig und verlässlich.

Verträge regelmäßig prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mietverträge aktuelle Anforderungen abbilden. Individuelle Kündigungsfristen, Indexklauseln oder Sondervereinbarungen sollten bekannt und verstanden sein.

Starke Kommunikation als Erfolgsfaktor

Ein gutes Verhältnis zum Vermieter kann im Ernstfall entscheidend sein. Wer frühzeitig informiert, schafft Raum für Lösungen – und vermeidet Eskalationen.


Fazit: Mietrückstände sind lösbar – mit dem richtigen Vorgehen

  • Gewerbemietrecht: Keine Heilung der Kündigung durch Nachzahlung möglich
  • Rechtzeitiges Handeln schützt vor Kündigung und Klage
  • Professionelle Beratung reduziert rechtliche und wirtschaftliche Risiken
  • Offene Kommunikation schafft Vertrauen und Handlungsoptionen
  • Vorsorge durch Planung und Rücklagen vermeidet zukünftige Probleme